JudikaturJustizRS0014312

RS0014312 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. September 2014

Bei Beurteilung der Frage, ob eine schlüssige Zustimmung im Sinn des § 863 ABGB zu einer Änderung der ursprünglich bedungenen Verwendungsart vorliegt, ist ein strenger Maßstab anzulegen.

Entscheidungen
8