Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben und in der Sache dahin zu Recht erkannt, daß das Urteil des Erstgerichtes mit der Maßgabe bestätigt wird, daß es zu lauten hat: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen S 98.682,72 samt 4 % Zinsen…
Text Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 30.1.1985 (Beil.A) trat der Beklagte der Schuld der Gertrude B*** GmbH (im folgenden nur GmbH) an rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen bis einschließlich Dezember 1984 in Höhe von S 49.395,12 zuzüglich Nebengebühren sowie aus den ab Jänner 1985 neu auflauf…
Rechtliche Beurteilung Der gegen den Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichtes gerichtete Rekurs der klagenden Partei ist berechtigt. Grundsätzlich ist es der Partei überlassen, ob sie eine Vereinbarung wegen Sittenwidrigkeit anfechten will. Die Sittenwidrigkeit ist daher nur über Einrede wahrzunehmen (SZ 46/69 mwN). Eine…