Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Beklagte hat dem Kläger die mit S 17.112,15 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (einschließlich S 1.555,65 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger stellte zunächst das Begehren, die Beklagte, seine Ehefrau, habe ihm die im einzelnen angeführten 75 Stück Investitionsanleihe zum Gesamtnennwert von S 75.000,-- herauszugeben, in eventu, ihm deren Kurswert am Zahlungstag an der Wiener Wertpapierbörse zu bezahlen. Zu…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht gerechtfertigt. Die Beklagte bringt vor, es sei rechtlich völlig verfehlt, durch ergänzende Vertragsauslegung eine "klagsstattgebende Lösung" herbeizuführen, die im Falle der für die Vornahme der Teilung vereinbarten Konferenz der Beteiligten völlig anders ausgefallen wäre, we…