JudikaturJustizRS0013909

RS0013909 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. April 2007

Wird bei einem Preisausschreiben die Zuerkennung des Preises einer Jury überlassen, ist deren Entscheidung darüber, welche Leistung die preiswürdige ist - die Einhaltung des im Preisausschreiben für die Preisermittlung vorgesehenen Verfahrens vorausgesetzt - der Anfechtung vor dem Richter entzogen.

Entscheidungen
6