Spruch Zum Beweis des besseren Rechtes nach durchgeführtem Grenzberichtigungsverfahren genügt nicht der Nachweis, daß vor sehr langer Zeit die Grenze einen bestimmten Verlauf hatte OGH 8. 3. 1984, 7 Ob 579/83 (OLG Graz 4 R 177/82; KG Leoben 9 Cg 316/81)…
Text Die Streitteile sind Eigentümer benachbarter Almgrundstücke. Das zur EZ 78 KG P, dem Anwesen vulgo R gehörende Grundstück 3/1 Alpe der Klägerinnen liegt westlich der zur EZ 18 KG P, dem Anwesen vulgo S des Beklagten gehörenden Grundstücke 7/1 und 7/2. Während die Katastergrenze über die Bergabhänge …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Umstand, daß im vorliegenden Fall nicht die Eigentumsverhältnisse an einem bestimmten ganzen Grundstück strittig sind, sondern der Grenzverlauf zum angrenzenden Grundstück, kann nichts daran ändern, daß die Klägerinnen gemäß § 851 Abs. 2 ABGB berechtigt sind, ihr behauptetes…