Spruch Wenn der Miteigentümer bzw. Gesellschafter über die Agenden der Verwaltung hinaus über die Anteile der übrigen Teilgenossen verfügt, führt er insoweit fremde Geschäfte, für die die Grundsätze der §§ 1036 ff. ABGB bestimmend sind OGH 1. Juni 1976, 5 Ob 555/76 (OLG Wien 6 R 124/75; LGZ Wien 20 Cg 273…
Text Die am 28. Feber 1966 geschlossene Ehe der Streitteile wurde durch das seit 22. Juni 1972 rechtskräftige Scheidungsurteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 19. Juni 1972 aufgelöst. Sie erwarben nach Eheschließung die Liegenschaft EZ 115 der KG W je zur Hälfte und führten das auf dieser Liegenscha…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die Rekurswerberin wendet sich nur gegen den Rechtsstandpunkt der angefochtenen Entscheidung, wonach es an einer gesetzliche Bestimmung fehle, daß der Anspruch auf Ersatz nur dann geltend gemacht werden könne, wenn der Aufwendende Rechnung gelegt habe. Es sei zwar eine solche Be…