JudikaturJustizRS0013609

RS0013609 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 2023

Die Vermietung einer Wohnung in einem im Miteigentum stehenden Hause an einen Miteigentümer ist eine außerordentliche Verwaltungsmaßnahme, der alle Miteigentümer zustimmen müssen (unter Ablehnung der gegenteiligen Entscheidung 6 Ob 261/61).

Entscheidungen
26