JudikaturJustizRS0013598

RS0013598 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. September 2020

Rechte und Pflichten aus einer Vereinbarung über die Benützungsregelung gehen im Zweifel nicht auf die Rechtsnachfolger der Miteigentümer über; hiezu bedürfte es einer ausdrücklichen Vereinbarung.

Entscheidungen
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