JudikaturJustizRS0013545

RS0013545 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Mai 2018

Auch in der Landwirtschaft ist nicht auf die Ortsüblichkeit der tätigkeit (hier: Düngung) abzustellen, sondern auf den Umfang der dadurch verursachten Einwirkung auf das Nachbargrundstück.

Entscheidungen
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