JudikaturJustizRS0013507

RS0013507 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Oktober 2004

Durch einen den Wert der Liegenschaft mindernden Bestandvertrag werden die Pfandgläubiger betroffen, wenn die Interessenten deshalb nur mehr geringere (oder gar keine) Gebote abgeben (so schon SZ 62/76). Es ist offenkundig, daß eine vermietete Liegenschaft grundsätzlich schlechter verwertbar ist als eine vom Eigentümer und seinen Angehörigen allein benutzte.

Entscheidungen
4