JudikaturJustizRS0013384

RS0013384 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. November 2017

Auch ein Minderheitseigentümer kann die Beseitigung rechtswidriger Eingriffe nicht nur gegenüber Dritten, sondern auch gegenüber anderen Miteigentümern begehren ( abweichend von 5 Ob 317/63 ).

Entscheidungen
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