JudikaturJustizRS0013176

RS0013176 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 2023

Agrargemeinschaft ist kein Miteigentumsverhältnis iS der §§ 825 ff ABGB, sondern eine Sachgemeinschaft, welche dadurch gekennzeichnet ist, dass der jeweilige Eigentümer eines Hofes nutzungsberechtigt wird und die Anteile am Gemeinschaftsgut mit dieser "Stammsitz-" ("Rücksitz") Liegenschaft verbunden sind.

Entscheidungen
9