JudikaturJustizRS0013131

RS0013131 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Mai 2020

Eine sog Singularklage liegt vor, wenn der eingeantwortete Alleinerbe vom Erblasser abgelegte Einzelrechte durchsetzen möchte ( hier: die Ausfolgung des Betrages der Einlagen von drei angeblich "verbrachten" und realisierten Sparbücher des Erblassers). Voraussetzung einer solchen Klage ist daher unter anderem, dass das Recht dem Erblasser zustand.

Entscheidungen
4