Spruch Dem Erben dürfen mit der Besorgung und Verwaltung der Verlassenschaft nicht mehr Rechte eingeräumt werden, als ihm nach der Einantwortung zukommen sollen War der Erblasser Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft, hat der Erbe aber nur Anspruch darauf, Kommanditist zu werden, kann dem Erben…
Text Der am 16. 2. 1978 verstorbene Josef F sen. war mit einem Kapitalanteil von 40 % an der Firma J A F, einer offenen Handelsgesellschaft, beteiligt; die übrigen Kapitalanteile standen und stehen der geschiedenen Gattin des Josef F sen, Antonia F (40%), und dem Sohn Johann F (20%) zu. Im Abhandlungsve…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Rechtsmittelwerber Johann F wendet sich gegen die Überlassung des Nachlasses an den Erben zur Besorgung und Verwaltung und macht geltend, daß dadurch dem Erben die Möglichkeit eingeräumt werde, Komplementärrechte auszuüben, wogegen ihm nach dem Inhalt des Gesellschaftsvertra…