JudikaturJustizRS0013097

RS0013097 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Januar 2009

Der Absonderungskurator hat die Stellung eines gerichtlich bestellten Verwalters. Seine Bestellung hat den Zweck, den Verlassenschaftsgläubigern und Legataren den Fonds, welcher zu ihrer Befriedigung zu dienen hat, zu sichern. Droht die Entwertung des von ihm verwalteten Vermögens, dann ist er berechtigt und verpflichtet, die zur Hintanhaltung einer baldigen und erheblichen Entwertung notwendigen Maßnahmen zu treffen und, wenn dieser Zweck auf andere Weise nicht zu erreichen ist, den Verkauf der von der Entwertung bedrohten Vermögenswerte zu beantragen.

Entscheidungen
3