JudikaturJustizRS0013094

RS0013094 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2023

Die vorgenommene Absonderung dauert noch über die Einantwortung bis zur Sicherstellung oder Befriedigung des Absonderungsgläubigers hinaus fort, so dass die Einantwortung in der Regel erfolgen kann, ohne dass die Beendigung der Absonderung abgewartet werden müsste.

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