JudikaturJustizRS0013072

RS0013072 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Juni 2017

Die abstrakte Möglichkeit, die Testamentserben könnten Verfügungen über den Nachlass treffen, ist in jedem Falle gegeben und kann daher für sich allein noch nicht die Absonderung der Verlassenschaft von dem Vermögen der Erben rechtfertigen.

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