JudikaturJustizRS0013052

RS0013052 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2023

Das Recht, gemäß § 812 ABGB unter der dort angeführten Voraussetzung die Nachlassabsonderung zu begehren, steht allen Gläubigern zu, die auf die Erbschaft verwiesen sind; zu diesen zählt auch der Pflichtteilberechtigte.

Entscheidungen
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