Spruch Beiden Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 556,99 EUR (darin 92,83 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu bezahlen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 742,27 EUR (darin 123,71…
Text Entscheidungsgründe: Am 16. 3. 2004 starb der Vater des Klägers, Gottfried G***** sen. Mit Testament vom 24. 11. 2003 hatte er seinen Sohn Gottfried G***** jun. zum Universalerben eingesetzt und die Noterben mit dem allgemeinen Hinweis, dass „allfällige Vorausempfänge einzurechnen" seien, auf den ge…
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionen sind zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Zur Revision der Beklagten: Die Beklagte will mit ihren Revisionsausführungen die vom Erblasser geleisteten Wechselbürgschaftszahlungen in Kaufpreiszahlungen umdeuten. Sie vernachlässigt dabei die Unterscheidung zwischen Grundgeschäft und Wec…