Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Beschluß dahin abgeändert, daß er zu lauten hat: "Im Erbrechtsstreit wird die Klägerrolle den erbserklärten Erben Verlassenschaft nach Martha B***, Eva E*** und Franziska W***, zugeteilt. Die Erbrechtsklage ist gegen die erbserklä…
Text Begründung: Elisabeth D*** ist am 23.5.1982 in Wien gestorben. Sie hinterließ eine von ihr selbst geschriebene und unterschriebene letztwillige Verfügung vom 1.11.1980, deren wesentlicher Inhalt wie folgt lautet: "Ich unterfertigte Elisabeth D*** .... verfüge im vollen Besitze meiner geistigen Fähi…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist teilweise berechtigt. Wenn zu dem nämlichen Nachlaß mehrere Erbserklärungen angebracht werden, welche miteinander in Widerspruch stehen, so hat das Gericht zu entscheiden, welcher Teil gegen den anderen als Kläger aufzutreten habe (§ 125 AußStrG). Diese Entscheidung hat auch …