JudikaturJustizRS0012811

RS0012811 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juni 2014

Das Erbrecht der Legatare tritt immer dann ein, wenn die gesetzlichen Erben aus welchen Gründen immer nicht zum Nachlaß gelangen, daher auch in dem Fall, daß sie durch den Erblasse durch ein sogenanntes negatives Testament ausgeschlossen.

Entscheidungen
5