JudikaturJustizRS0012808

RS0012808 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. November 2004

Mehrere Legatare sind verhältnismäßig, dh nach dem Verhältnis des Wertes ihrer Vermächtnisse berufen. Die Erbquote er einzelnen Vermächtnisnehmer ergibt sichaus dem Verhältnis des gemeinen Wertes ihrer Vermächtnisse zur Summe der gemeinen Werte aller Vermächtnisse.

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5