Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung zu lauten hat: "Es wird zwischen den Parteien festgestellt, daß die von der beklagten Partei als Erbrechtstitel in Anspruch genommene letztwillige Verfügung des am 12.7.1992 verstorbenen Dr…
Text Entscheidungsgründe: Die am 15.11.1988 verstorbene Friederike A*****-S***** hatte ihren Sohn Dr. Frederic D***** zum Alleinerben eingesetzt und für den Fall, daß dieser die Erbschaft zwar annehmen, sodann aber ohne Hinterlassung von Kindern versterben sollte, eine Nacherbschaft im Sinne einer fide…
Rechtliche Beurteilung Der Beklagte beantragte in der Revisionsbeantwortung, der Revision nicht Folge zugeben. In der Zulassung der Revision liegt auch der Bewertungsausspruch, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000,-- übersteigt (§ 500 Abs 2 Z 1 ZPO; 3 Ob 507/93; 4 Ob 47/94). Die Revision ist daher zulässi…