JudikaturJustizRS0012793

RS0012793 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juli 2019

Stützt sich der Kläger in einem Erbrechtsstreit auf eine Testamentsfotokopie und ist er nicht in der Lage das Original vorzulegen, so muss er beweisen, dass das Testament nur zufällig und ohne Kenntnis des Erblassers in Verlust geraten ist.

Entscheidungen
7