JudikaturJustizRS0012739

RS0012739 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 1953

Kein Anspruch auf Bergelohn der Rep. Österreich gegenüber, wenn Finder von nach Österreich ohne Genehmigung eingeführter Banknoten diesen Fund der Behörde meldet und die Banknoten für verfallen erklärt werden.