RS0012720 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Wenn derjenige, zu dessen Vorteil die Bedingung wirkt, deren Eintritt wider Treu und Glauben herbeiführt, gilt die Bedingung als nicht eingetreten.
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Wenn derjenige, zu dessen Vorteil die Bedingung wirkt, deren Eintritt wider Treu und Glauben herbeiführt, gilt die Bedingung als nicht eingetreten.