Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 6.791,40 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 1.131,90 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Nachlaß der am 3.Juli 1985 verstorbenen Antonia T*** wurde ihren beiden Söhnen, dem Kläger und Dr.Heinrich T***, die aufgrund des Gesetzes eine bedingte Erbserklärung abgegeben hatten, je zur Hälfte eingeantwortet. Nach dem der Abhandlung zugrunde gelegten Nachlaßinventar b…
Rechtliche Beurteilung Die gegen die Entscheidung der zweiten Instanz erhobene Revision des Klägers ist nicht berechtigt. Der behauptete Verfahrensmangel liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Nach § 783 ABGB müssen sowohl die eingesetzten Erben als auch die Legatare verhältnismäßig zur vollständigen Entrichtung des Pflichtt…