RS0012613 – OGH Rechtssatz
RS0012613 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wenn das Legat aus einer mit einer Hypothek belasteten Liegenschaft besteht, steht dem die Hypothek zahlenden Vermächtnisnehmer ein Rückgriffsrecht gegen den Erben als den persönlich haftenden Schuldner zu. Anders ist es, wenn aus dem Willen des Erblassers auf ein Sublegat der Schuldbefreiung zugunsten des Erben geschlossen werden kann.