Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit S 9.234,27 (darin S 1.534,04 an Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die drei Kläger und der Beklagte sind Geschwister. Ihre Mutter Leopoldine S*** ist am 2. August 1984 verstorben. Sie war verwitwet und hinterließ neben den Streitteilen noch weitere vier Kinder, und zwar Leopoldine L***, Marianna K***, Hedwig K*** und Johann S***. Im Verlassens…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der Beklagte weist auch in der Revision darauf hin, daß die Erblasserin die letztwillige Anordnung vom 10. August 1983 als "Testament" und ihn, den Beklagten, als "Erben" bezeichnet, und angeordnet habe, daß der Beklagte an seine Geschwister einen Bargeldbetrag von…