Spruch Es wird dem Revisionsrekurs Folge gegeben, der angefochtene Beschluß aufgehoben und dem Rekursgericht eine neue Entscheidung über den Rekurs unter Abstandnahme von dem gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen.…
Text Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 7. Mai 1986 wurden aufgrund des Anmeldungsbogens des Vermessungsamtes Linz vom 30. Jänner 1985, A 630/84, samt Gegenüberstellung, der Bestätigung gemäß § 16 LiegTeilG, des Lageplanes vom 15. Oktober 1984, GZ 291/82, und der Wertermittlung vom 7. Mai 19…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist berechtigt. Im Verfahren nach §§ 15 ff LiegTeilG gelten für das Rechtsmittelverfahren gemäß § 32 leg. cit. die Vorschriften des Verfahrens außer Streitsachen (SZ 39/101 ua). Allgemeine Voraussetzung für die Zulässigkeit eines solchen Rekurses in Grundbuchssachen ist, daß durc…