JudikaturJustizRS0012565

RS0012565 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. November 2003

Bei einer fideikommissarischen Substitution muß für eine vertragliche Verpfändung die Erteilung der ausdrücklichen Zustimmung des Nacherben und im Falle eines Minderjährigen die ausdrückliche Bestellung eines Kollisionskurators erfolgen.

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