RS0012559 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Schon ein begründetes Bedenken gegen die persönliche Fähigkeit des Eigentümers zur Verfügung über den Gegenstand zufolge des Bestandes einer ( fideikommissarischen ) Substitution genügt zur Abweisung des Grundbuchsgesuches ( vgl Klang in Klang 2. Auflage, II 353 ).