JudikaturJustizRS0012546

RS0012546 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Juli 1979

Eine im Testament begründete Stiftung kann nicht als Zeitgenossin des Erblassers i.S. des § 612 ABGB. angesehen werden. Die Beschränkung des § 612 ABGB für unbewegliches Vermögen gilt auch, wenn an dessen Stelle ein Kapital tritt.