JudikaturJustizRS0012542

RS0012542 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Juni 1973

Hat der Erblasser den eingesetzten Erben eine Verfügung über das Nachlaßvermögen sowohl unter Lebenden als auch von Todes wegen mit Ausnahme zugunsten ihrer Nachkommen untersagt, so liegt darin eine stillschweigende ( konstruktive ) Nacherbfolge iS § 610 ABGB zugunsten der Kinder der vom Erblasser eingesetzten Testamentserben ( Weiß in Klang 2.Auflage III 390 ff ).