JudikaturJustizRS0012537

RS0012537 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Januar 2020

Das ABGB enthält keine Bestimmungen über die Substitution auf den Überrest (bzw über den befreiten Vorerben). Die Zulässigkeit einer solchen Anordnung wird aber nicht mehr bezweifelt. Das Wesen einer fideikommissarischen Substitution auf den Überrest besteht darin, dass der Vorerbe über das Substitutionsgut unter Lebenden frei verfügen kann und der Nacherbe nur das erhält, was von der Verlassenschaft bei Eintritt der Nacherbfolge übrig ist. Nur eine Verfügung unter Lebenden, die als sittenwidriger Rechtsmissbrauch zu beurteilen wäre, müsste als unzulässig angesehen werden und würde eine Schadenersatzpflicht des Vorerben begründen. Die Beurteilung eines solchen Sachverhaltes wäre aber jedenfalls der Zuständigkeit des Abhandlungsgerichtes entzogen.

Entscheidungen
13