Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 12.364,20 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 2.060,70 S an Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die am 30.7.1986 verstorbene Mutter der Streitteile, Barbara P***, hinterließ eine am 20.9.1984 errichtete, fremdhändig geschriebene schriftliche letztwillige Anordnung, in der sie jede von ihr früher errichtete letztwillige Anordnung für "null und nichtig" erklärte, den nunmeh…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist im Hinblick auf den Wert des Streitgegenstandes zulässig, aber nicht berechtigt. Zu Unrecht meint die Revisionswerberin, bei ihrer Rechtsrüge im Hinblick auf die unbekämpfte Feststellung des Erstgerichtes, die Erblasserin habe Geschriebenes nur unter Verwendung einer Brille lesen kö…