Spruch Volle Besonnenheit im Sinn des § 565 ABGB setzt normale Freiheit der Willensentschließung des Erblassers voraus, nicht aber Erfassung der Tragweite der letztwilligen Anordnung in vollem Umfang und in voller Konsequenz. An den Nachweis der Kausalität eines Irrtums des Erblassers im Beweggrund nach § …
Text Die Erst- bis Drittkläger und der Beklagte sind Geschwister und die Viertklägerin die (von einem vorverstorbenen Bruder adoptierte) Nichte der am 14. Jänner 1973 verstorbenen Kreszenzia H, die am 11. August 1972 ein der Form nach unbestritten gültiges fremdhändiges Testament zugunsten des (inzwische…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Mängelrüge bezieht sich auf den nur vom Erstrichter herangezogenen zweiten Grund der Klagsabweisung, nämlich den Mangel der aktiven Klagslegitimation des Drittklägers und der Viertklägerin. Dieser Frage käme erst dann rechtliche Bedeutung zu, wenn das strittige Tes…