Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit S 19.287,18 (darin enthalten S 1.753,38 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Erstkläger und die Zweitklägerin sind Geschwister, die Drittklägerin und der Viertkläger Kinder einer vorverstorbenen Schwester der am 10. März 1986 im Alter von 80 Jahren verstorbenen Karoline S***. Diese hatte mit eigenhändigem Testament vom 16. Juni 1982 die Beklagte zur…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Weder die geltend gemachten Verfahrensmängel noch die gerügten Aktenwidrigkeiten liegen vor (§ 510 Abs 3 ZPO). In ihrer Rechtsrüge vertritt die Beklagte die Auffassung, daß nicht jede Beeinträchtigung der Willensbildung die Testierfähigkeit ausschließe; dies müsse …