Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit S 8.365,50 (darin S 1.394,25 USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der am 13.9.1994 verstorbene Franz G***** war der Vater der Kläger und Ehegatte der Beklagten. Er bewohnte bis zu seinem Ableben mit der Beklagten das Haus F*****straße 4 in S***** mit umliegendem Garten. Diese Liegenschaft stand ursprünglich im Alleineigentum der ersten Ehega…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung von der Beklagten erhobene Revision ist nicht berechtigt. Gemäß § 758 ABGB idF ErbRÄG BGBl 1989/656 gebühren dem überlebenden Ehegatten, sofern er nicht rechtmäßig enterbt worden ist, als gesetzliches Vorausvermächtnis das Recht, in der Ehewohnung weiter zu wohnen sowi…