Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß das Urteil lautet: "Das Klagebegehren des Inhaltes, die beklagte Partei sei schuldig, binnen 14 Tagen a) unter Vorlage eines Verzeichnisses alles anzugeben, was ihr an Vermögenswerten (im Klagebegeh…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Alleinerbe seines am ***** in B***** in Deutschland verstorbenene Bruders Horst Günther H*****. Horst Günther H***** hatte sein Vermögen bei verschiedenen Banken in Deutschland und auch in der Filiale der beklagten Partei in S***** angelegt. Er besaß eine Eigent…
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 38 Abs.1 IPRG haben die Vorinstanzen zu Recht österreichisches Recht angewendet. Gemäß § 38 Abs.1 BWG dürfen Kreditinstitute, ihre Gesellschafter, Organmitglieder, Beschäftigten sowie sonst für Kreditinstitute tätige Personen Geheimnisse, die ihnen ausschließlich aufgrund der Geschäftsverb…