Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die beklagten Parteien vom Erbrecht nach der am ***** verstorbenen Amalia Maria P***** ausgeschlossen sind. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, den klagenden Parteien die mit S 151.836,2…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind die Neffen der am 31. Juli 1993 verstorbenen Erblasserin. Diese hat mehrere letztwillige Verfügungen errichtet: Am 10. April 1991 setzte sie eine verfahrensfremde Person unter bestimmten Auflagen zum Erben ein; dieses Testament enthält den Beisatz, daß Geld und …
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Kläger ist zulässig und auch berechtigt. Gemäß § 542 ABGB ist vom Erbrecht unter anderem ausgeschlossen, wer einen vom Erblasser bereits errichteten letzten Willen unterdrückt hat. Dieser Regelung liegt die Wertung zugrunde, daß, wer sich schwerer Verfehlungen gegen den Willen des…