JudikaturJustizRS0012271

RS0012271 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Mai 2021

Die Erbunwürdigkeitsgründe des § 542 ABGB sind nicht taxativ aufgezählt; auch die Unterschiebung oder Fälschung eines Testamentes macht aus dem Grunde des § 542 ABGB erbunwürdig.

Entscheidungen
7