JudikaturJustizRS0012254

RS0012254 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Oktober 1982

Festhalten an der Rechtsprechung, daß der Verlassenschaftskurator des erblosen ruhenden Nachlasses das dem Staat selbst nicht zustehende Recht auf eine dem erblos Verstorbenen angefallene Erbschaft nicht wie ein Erbeserbe ( Transmissar ) durch Erbserklärung geltend machen kann.