RS0012254 – OGH Rechtssatz
RS0012254 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Festhalten an der Rechtsprechung, daß der Verlassenschaftskurator des erblosen ruhenden Nachlasses das dem Staat selbst nicht zustehende Recht auf eine dem erblos Verstorbenen angefallene Erbschaft nicht wie ein Erbeserbe ( Transmissar ) durch Erbserklärung geltend machen kann.