RS0012189 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Eine Reallast kann auch für eine Leibrentenforderung begründet werden, wenn sie zur Sicherung der Versorgung und des Unterhalts des Berechtigten dient.
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Eine Reallast kann auch für eine Leibrentenforderung begründet werden, wenn sie zur Sicherung der Versorgung und des Unterhalts des Berechtigten dient.