Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben und in der Sache selbst erkannt, daß das Klagebegehren, die Beklagte sei schuldig, dem Kläger die im ersten Stock des linken Seitentraktes vom Hause Wien 10, Oberlaaer Straße 210, gelegene Wohnung, bestehend aus Zimmer, Kabinet…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von der Beklagten die Räumung einer näher bezeichneten Wohnung im Haus Wien 10, Oberlaaer Straße 210. Die Beklagte habe nach dem Kaufvertrag vom 19. 12. 1978 auf Lebensdauer ein Gebrauchsrecht an dieser Wohnung. Das Gebäude, in dem sich die Wohnung befinde, s…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist berechtigt, wenn auch nicht im Sinne des Antrages des Klägers; doch gilt im Rekursverfahren gegen Aufhebungsbeschlüsse des Berufungsgerichtes nicht das Verbot der reformatio in peius (SZ 48/136). Nach § 525 ABGB erlöschen Dientsbarkeiten durch den dauernden Untergang der Sache. Ein bl…