Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die beklagte Partei schuldig ist, künftighin den Abschluß von Bestandverträgen für Bojen auf den A*****grundstücken 801/7 KG A*****see, 2677 KG B*****, 1914 KG A***** und 2755 KG N***** im Bereich …
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei erwarb in den Jahren 1966 und 1979 die im Fischereikataster unter den Postzahlen 39 und 40 des Reviers A*****see eingetragenen Fischereirechte für die aus dem Spruch ersichtlichen Grundstücke. Sie begehrte die Verurteilung der beklagten Partei zur Unterlas…
Rechtliche Beurteilung Das Fischereirecht der Klägerin ist ein selbständiges dingliches Recht gleich einer Dienstbarkeit (SZ 59/200; SZ 56/11; 1 Ob 34/92 uva). Der aus § 472 ABGB abzuleitenden Duldungspflicht zufolge hat der Eigentümer des belasteten Grundstücks (hier also die beklagte Partei) alle Maßnahmen zu unterlass…