Spruch Ist eine dem Gemeinschuldner nicht gehörige Sache nach Konkurseröffnung veräußert worden, tritt an die Stelle des Aussonderungsanspruches der Anspruch auf Ersatzaussonderung; das Aussonderungsbegehren ist abzuweisen. Entscheidung vom 17. Mai 1951, 2 Ob 256/51. I. Instanz: Handelsgericht Wien; II. …
Text Der Kläger begehrte von der Konkursmasse der Firma W. die Herausgabe aller in der Masse vorhandenen Formen, Stanzen und Schnitte; die beanspruchten Fahrnisse waren jedoch mit Zustimmung des Gläubigerausschusses und des Konkursgerichtes der Firma F. entgeltlich überlassen worden. Die Firma F. trat de…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Revision spricht zunächst die Ansicht aus, die gegenständliche Aussonderungsklage sei keine Eigentumsklage und könne auf sie § 369 ABGB. nicht angewendet werden. Es werde vielmehr ein obligatorischer Anspruch aus einem Leihvertrag, bzw. einem Prekarium geltend gema…