JudikaturJustizRS0011814

RS0011814 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. August 2000

Der Ausstattungsstandard einer Wohnung, den die Gebrauchsberechtigte Jahre hindurch gegenüber ihrem Vertragspartner, für einen außenstehenden Dritten erkennbar, als vertragsgemäß hingenommen zu haben schien, ist in Zweifelsfällen Richtschnur für den vom Dritten als Erwerber der mit dem Wohnrecht belasteten Liegenschaft aufrecht zu erhaltenden Wohnungsstandard.

Entscheidungen
2