RS0011810 – OGH Rechtssatz
RS0011810 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Abweisung eines KlBegehrens, das auf Feststellung des Rechtes, Fenster nach außen zu öffnen, gerichtet ist, schon deshalb, weil der Kl selbst - entsprechend den baubehördlichen Bestimmungen - vor 16 Jahren diese Fenster so umgebaut hat, daß sie nur nach innen zu öffnen sind.