JudikaturJustizRS0011810

RS0011810 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. November 1970

Abweisung eines KlBegehrens, das auf Feststellung des Rechtes, Fenster nach außen zu öffnen, gerichtet ist, schon deshalb, weil der Kl selbst - entsprechend den baubehördlichen Bestimmungen - vor 16 Jahren diese Fenster so umgebaut hat, daß sie nur nach innen zu öffnen sind.