Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 3.199,20 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin Barauslagen von S 480, und Umsatzsteuer von S 247,20) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger stellte das Begehren, den Beklagten schuldig zu erkennen, einen dem Kläger als Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG ***** im Rahmen eines vereinbarten Geh- und Fahrrechtes zukommenden Teil des Grundstückes 331/20, gleiches Grundbuch, in einer Breite von 4 m entlang…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist entgegen der in der Revisionsbeantwortung des Beklagten vertretenen Rechtsansicht zulässig. Bei der im vorliegenden Fall entscheidenden Frage, ob der Kläger im Hinblick auf die im Lastenblatt der Liegenschaft des Beklagten einverleibte Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens auf dem Gr…