Spruch I. Der Revision der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. II. Der Revision der klagenden Partei wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden im klagsabweisenden Ausspruch über die Unterlassungs und Entfernungsbegehren (Punkte 1. und 2. des erstinstanzlichen Urteilsspruchs) dahin ab…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war auch noch nach Klagszustellung Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG *****, bestehend aus dem Grundstück Nr 909/2 mit dem darauf errichteten Wohnhaus D***** samt Nebengebäude. Seit dem Verkauf der Liegenschaft im Herbst 2012 wohnt der Kläger nicht mehr dort. Der…
Rechtliche Beurteilung Die vom Kläger gegen die Abweisung des „Wiederherstellungs “ und Entfernungsbegehrens erhobene Revision ist zulässig und berechtigt. Die Revision des Beklagten, die sich gegen die Stattgebung des Unterlassungsbegehrens richtet, ist ebenfalls zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Ausführungen zu beide…