Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie wie folgt lauten: "Es wird festgestellt, daß die beklagten Parteien als Eigentümer des Grundstückes 2753 der EZ 31 Grundbuch 43110 R***** verpflichtet sind, die Verlegung der zugunsten dieses …
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 414 Grundbuch 43110 R*****. Zu dieser Liegenschaft gehören die Grundstücke 2756/2, 2760 und 2765/2. Die Beklagten sind Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 31 desselben Grundstücks. Dazu gehört unter anderem das Grundstück …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist im Ergebnis teilweise berechtigt. Zu Unrecht vermeinen die Revisionswerber, daß das Urteil des Berufungsgerichtes, nicht im Einklang mit der Judikatur des Obersten Gerichtshofes, insbesondere mit der Entscheidung SZ 59/50 stehe. Nach § 484 ABGB kann zwar der Besitzer des herrsche…