JudikaturJustizRS0011653

RS0011653 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 1995

Liegt eine Vereinbarung mit dem typischen Inhalt eines Dienstbarkeitsbestellungsvertrages vor, besteht auch ohne besondere Vereinbarung die Verpflichtung des Belasteten, in die grundbücherliche Einverleibung einzuwilligen.

Entscheidungen
4